§ 1 Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt pro Saison ab 1.09.2025 für eine
Bei einer Vollmitgliedschaft erhalten Geschwisterkinder einen Rabatt von 10% auf den sonst üblichen Monats oder Jahresbeitrag. Der Rabatt wird den zuletzt eingetretenen Mitgliedern gewährt. Bei zeitgleichem Vereinsbeitritt entscheidet das Alter über die Zuordnung des Geschwisterkinderrabattes. In diesem Fall wird dem jüngeren Mitglied der Geschwisterkinderrabatt gewährt.
Die Aufnahmegebühr (lt. Satzung, Artikel 7.2) beträgt 20 Euro / passives oder aktives Mitglied. Der Geschwisterkinderrabatt gilt nicht für die Aufnahmegebühr.
§ 2 Beitragszahlung
Der Beitrag wird per Bankeinzug erhoben, hierzu ist von den Mitgliedern eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Einziehung bzw. manuelle Überweisung der Beiträge erfolgt monatlich und ist jeweils zum Anfang des Monats fällig. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist für jede Rücklastschrift eine Zusatzgebühr von 12 Euro für die dem Verein dadurch entstehenden Kosten zu zahlen.
§3 Beitragsermäßigung oder Beitragsfreistellungen
Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitglieds in begründeten Einzelfällen über Beitragsermäßigungen entscheiden. Für Mitglieder, die spezielle Funktionen oder Aufgaben ausüben, die aufgrund von Vorschriften oder Auflagen (z. B. seitens des Verbandes) für den Verein notwendig sind, kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit eine vollständige Beitragsfreistellung beschließen, solange die jeweilige Funktion oder Aufgabe ausgeübt wird.
(Stand: August 2025)